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Künstliche Schwangerschaftsunterbrechung

Wir sind uns bewusst, dass der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch eine reife und schwierige Überlegung jeder Frau vorausgeht. In dieser schwierigen Situation für die Frau ist es unser größtes Bestreben, der Klientin maximale Diskretion und eine sichere Umgebung zu gewährleisten.

Der künstliche Schwangerschaftsabbruch ist ein Eingriff, bei dem die Schwangerschaft auf Wunsch der Mutter oder aus medizinischen Gründen beendet wird (d.h. aus Gründen, bei denen die Schwangerschaft aus Sicht des Fötus - angeborene Entwicklungsdefekte - oder aus Sicht der Mutter ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen würde). Auf Wunsch der Mutter kann die Schwangerschaft bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche beendet werden (12 Wochen ab dem ersten Tag der letzten Menstruation). Die Durchführung des Abbruchs in der Slowakei richtet sich nach dem Gesetz 73/1986 Slg. und der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Bei einer Minderjährigen ist neben der schriftlichen Einwilligung nach Aufklärung auch die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters der Minderjährigen nach vorheriger Aufklärung erforderlich. Eine solche Einwilligung muss das Datum der Erteilung und die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters enthalten.

Grundlegende Informationen

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